Welche Versicherungssumme für Ihre Sterbegeldversicherung?
Die Versicherungssumme in der Sterbegeldversicherung bestimmt, wie hoch die Auszahlung ist, wenn die versicherte Person verstirbt. Die vereinbarte Summe wird von der Versicherung garantiert und zum Zeitpunkt des Todes an die Bezugsberechtigten ausgezahlt. Bei einem Unfalltod kann sogar die doppelte Versicherungssumme fällig werden.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme in der Sterbegeldversicherung sein?
Versicherungsanbieter bieten Versicherungssummen zwischen 500,- und 20.000,- Euro an. Sie sollten die Deckungssumme so wählen, dass sie mindestens so hoch wie die voraussichtlichen Bestattungskosten ist. Sie können auch eine höhere Deckungssumme festlegen, falls Sie Ihren geliebten Hinterbliebenen etwas mehr Geld für unvorhergesehene Probleme hinterlassen möchten.
Je nach Bestattung fallen Kosten für Bestatter, Grabschmuck, Grabstein, Sarg und anderen Angelegenheiten an. Nun kommt es darauf an, wie umfangreich die Beisetzung sein soll. Die gesamten Belastungen für eine Trauerfeier liegen oft zwischen 3.000,- und 10.000,- Euro.
Die durchschnittlichen Bestattungsaufwendungen liegen bei ungefähr 7.500,- Euro. Sie sollten Ihre Versicherungssumme also etwa in dieser Höhe abschließen, damit Ihre Beerdigung ausreichend gedeckt ist. Beachten Sie dabei auch, dass die Bestattungskosten in den kommenden Jahrzehnten aufgrund von Inflation weiter steigen können.
Geringere Versicherungssumme innerhalb der Wartezeit
Sterbegeldversicherungen, die Sie ohne Gesundheitsfragen beantragen, haben immer eine Wartezeit. Innerhalb dieser Zeitspanne kommt es meist zu einer prozentualen Verringerung der Versicherungssumme, wenn der Todesfall eintritt. Der genaue Abzug ist vom Tarif abhängig und deshalb immer unterschiedlich.
Verdopplung der Versicherungssumme bei Unfalltod
Ein besonderer Sachverhalt tritt in der Sterbegeldversicherung dann ein, wenn der Tod durch einen Unfall verursacht wurde. In dieser Situation entfallen mögliche Wartezeiten und Ihre Erbberechtigten erhalten die doppelte Versicherungssumme. Je nach Sterbegeldanbieter ist die erhöhte Auszahlungssumme allerdings mit Einschränkungen verbunden. Welche Ereignisse darunter fallen, können Sie hier nachlesen.
Regelmäßige Erhöhung der Versicherungssumme
Bei ein paar wenigen Sterbegeldtarifen können Sie jedes Jahr die Beiträge automatisch um 5 Prozent erhöhen lassen, ohne dass eine Gesundheitsprüfung notwendig ist. Dadurch erhöht sich auch Ihre Versicherungssumme. Diese Erhöhung wird auch als „Dynamik“ oder „dynamische Anpassung“ bezeichnet.
Die Sterbegeldversicherung schickt Ihnen dann jährlich eine Mitteilung über die Beitragserhöhung. Möchten Sie mal nicht von der Dynamik Gebrauch machen, können Sie der Anpassung auch widersprechen.
Die Erhöhung der Versicherungssumme ist nicht möglich, wenn eines der folgenden Ereignisse zutrifft:
- Tarif ist eine Absicherung gegen Einmalzahlung
- Höchstversicherungssumme ist erreicht
- Letzte Erhöhungstermin ist erreicht
- Sterbegeldversicherung wurde beitragsfrei gestellt
- Versicherte Person stirbt
Der Einschluss einer Beitragsdynamik hat den Vorteil, dass Sie durch die regelmäßige Erhöhung das Sterbegeld an gestiegene Preise für Bestattungen anpassen. Im Laufe der Jahre können die Bestattungskosten aufgrund von Inflation nämlich ansteigen. Die Dynamik können Sie zum Beispiel bei der Ergo Versicherung mit einschließen.