Unterschiede zwischen Risikolebensversicherung und Sterbegeldversicherung

Der Tod ist nicht planbar und tritt oftmals vollkommen überraschend auf. Für die Hinterbliebenen ist dies immer eine emotional schwierige Situation. Viele Menschen haben daher das Bedürfnis, die eigenen Erben zumindest finanziell so auszustatten, dass sie im Falle eines plötzlichen Todes nicht auch noch mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen haben. Grundsätzlich gibt es dabei zwei Varianten: Die Risikolebensversicherung und die Sterbegeldversicherung.

Beide Begriffe sind keineswegs synonym zu verwenden, sondern stellen unterschiedliche Produkte mit jeweils eigenen Stärken und Schwächen dar. Wer also bereits zu Lebzeiten Geld zurücklegen möchte, um damit später seine Hinterbliebenen zu unterstützen, sollte die Unterschiede der beiden Produkte genau verstehen und die für sich passende Variante aussuchen.

Unterschiede im Überblick

SterbegeldversicherungRisikolebensversicherung
Versicherungssumme500,- bis 20.000,- €10.000,- bis 300.000,- €
LaufzeitLebenslange Laufzeit bis zum TodLaufzeit bis zu einem festgelegten Alter
LeistungsgarantieAuszahlung der Versicherungssumme garantiertAuszahlung nur bei Tod während der Vertragslaufzeit
GesundheitsprüfungMit oder ohne GesundheitsfragenImmer mit Gesundheitsfragen
BeiträgeBeiträge werden verzinslich angespartBeiträge dienen nur zur Deckung des Risikos
WartezeitMit oder ohne WartezeitOhne Wartezeit

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Was sind die Ziele der Versicherungen?

Die erste Frage, die Sie sich stellen sollten, ist immer: Wie soll die Unterstützung der Erben später einmal aussehen? Die Sterbegeldversicherung ist in erster Linie dazu gedacht, die Kosten der Beerdigung zu decken. Bis zum Jahr 2004 gab es noch ein gesetzliches Sterbegeld. Seitdem muss entweder privat vorgesorgt werden oder die Erben übernehmen die Kosten im Todesfall. Die Sterbegeldversicherung wird im Falle eines Todes ausgezahlt und kann dann zur Finanzierung der Bestattung genutzt werden.

Das Ziel einer Risikolebensversicherung ist es hingegen, die finanzielle Lage und Versorgung der Hinterbliebenen langfristig auf einem gewissen Niveau zu halten. Dies kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn ein Familienvater für den Großteil des Einkommens sorgt und sicherstellen möchte, dass auch bei einem plötzlichen Ableben, Ehefrau und Kinder abgesichert sind. Auch Kredite für den Hausbau können über eine Risikolebensversicherung abgesichert werden. Es geht also nicht um die Deckung einmaliger Todesfallkosten, sondern um eine langfristige Unterstützung der Hinterbliebenen und den Schutz vor finanziellen Lücken, die durch den Tod des Hauptverdieners während der Einkommensphase aufkommen.

So unterscheiden sich die Laufzeiten

Aus dem jeweiligen Zweck der Versicherung ergibt sich dann auch die Laufzeit. Die Sterbegeldversicherung dient dazu, Unkosten zu decken, die unmittelbar nach dem eigenen Tod entstehen. Dementsprechend besitzt diese auch eine lebenslange Laufzeit. Ab einem gewissen Alter wird die Versicherung beitragsfrei gestellt. Es müssen dann keine Beiträge mehr gezahlt werden. Die vereinbarte Summe wird aber nach dem Tod trotzdem an die Erben ausgezahlt.

Zudem ist bei einigen Tarifen ohne Gesundheitsprüfung nach Abschluss der Versicherung eine Wartezeit von bis zu drei Jahren vorgesehen. Bei anderen Tarifen mit einer Gesundheitsprüfung entfällt die Wartezeit hingegen komplett. Verstirbt der Versicherte innerhalb dieser vereinbarten Zeitspanne kommt es zu keiner oder nur zu einer teilweisen Auszahlung. Ausnahmen gibt es allerdings im Falle eines Unfalltods.

Risikolebensversicherungen hingegen sollen vor allem das Risiko eines frühen Todes absichern. Sie endet daher meistens in einem bestimmten Alter – beispielsweise mit dem Renteneintritt des Versicherten oder wenn die Kreditbelastung des Eigenheims auf ein gewisses Niveau gesunken ist. Passiert dem Versicherten während der Vertragslaufzeit nichts, findet auch keine Auszahlung durch die Versicherung statt. Es gibt allerdings ein paar spezielle Tarife, die für diesen Fall eine gewisse Beitragsrückerstattung vorsehen.

Prüfung der Gesundheit

Lebensversicherungen haben naturgemäß ein Interesse daran, genau über den Gesundheitszustand eines neuen Versicherten Bescheid zu wissen. Nur so sind sie in der Lage, das Risiko eines frühzeitigen Todes korrekt einzuschätzen und darauf basierend die Höhe der Beiträge festzulegen.

Vor dem Abschluss einer Risikolebensversicherung muss stets eine Gesundheitsprüfung absolviert werden. Hierfür werden beispielsweise Themen wie Übergewicht, Allergien, Infektionen, Krebserkrankungen, Medikamenteneinnahmen und ähnliches abgefragt. Dabei ist oft die Versuchung groß, die eigene Gesundheit etwas besser darzustellen als sie tatsächlich ist. Davon ist allerdings dringend abzuraten: Stellt sich nach dem Tod heraus, dass falsche Angaben gemacht wurden, erlischt auch der Leistungsanspruch. Raucher und Leute mit gefährlichen Hobbys müssen zudem mit höheren Beiträgen rechnen.

Die Sterbegeldversicherung kann hingegen auch ohne vorherigen Gesundheitscheck abgeschlossen werden. In diesem Fall sehen die Versicherungen aber in aller Regel eine dreijährige Wartezeit vor. Bei Sterbegeldversicherungen, deren Schutz sofort aktiv sein soll, sind hingegen ebenfalls Gesundheitsfragen zu beantworten. Diese fällt allerdings deutlich weniger genau aus als bei der Risikolebensversicherung.

Unterschiede bei der Versicherungssumme

Eine Sterbegeldversicherung erfüllt einen ganz konkreten Zweck: Die Kosten der eigenen Beerdigung zu decken. Dementsprechend ist auch die Versicherungssumme konzipiert und liegt in der Regel im mittleren bis hohen vierstelligen Bereich. Dies reicht aus, um die Kosten für den Sarg, den Bestatter, die Grabnutzung sowie die vielen weiteren Leistungen zu decken. Eine langfristige finanzielle Unterstützung der Erben ist bei dieser Form der Versicherung hingegen nicht vorgesehen.

Anders ist dies bei der Risikolebensversicherung. Diese soll die finanzielle Situation der Erben langfristig auf einem gewissen Niveau sichern. Dazu ist allerdings auch eine deutlich höhere Versicherungssumme notwendig. Diese liegt je nach Tarif im hohen fünfstelligen oder sogar sechsstelligen Bereich. Um über diese Summe im Todesfall auch wirklich langfristig zu verfügen, kann es daher sinnvoll sein, zusätzlich noch eine Sterbegeldversicherung abzuschließen. Ansonsten kann es passieren, dass die Hinterbliebenen einen nicht unerheblichen Teil der Versicherungssumme bereits für die Kosten der Beerdigung nutzen müssen. Wie hoch die Auszahlung konkret ist, hängt im Einzelfall von dem gewählten Tarif ab.

Absicherung mit und ohne Sparanteil

Die Risikolebensversicherung ist darauf ausgelegt, dass relativ geringe Beitragszahlungen im Falle eines Todes zu einer hohen Versicherungssumme führen. Eine Kapitalbildung der Beiträge findet daher – anders als bei der klassischen Lebensversicherung – nicht statt. Somit kann die Risikolebensversicherung zwar jederzeit gekündigt werden kann, es existiert aber kein Rückkaufswert. Oder mit anderen Worten: Sie erhalten im Falle der Auflösung kein Geld zurück. Als Alternative empfiehlt sich daher entweder eine Teilkündigung, das heißt eine Reduzierung von Beiträgen und Versicherungssumme. Oder sogar eine Beitragsfreistellung. In diesem Fall bleibt ein minimaler Versicherungsschutz erhalten, es müssen aber keine Beiträge mehr gezahlt haben.

Das in die Sterbegeldversicherung eingezahlte Geld wird hingegen angelegt. Deshalb gibt es zum einen auch eine Überschussbeteiligung für die Versicherten – was im Idealfall beispielsweise die Inflation ausgleichen oder gar höhere Zinsen ansammeln kann. Auf der anderen Seite entsteht so auch ein Rückkaufswert. Wird die Police also gekündigt, erhält der Versicherte einen Teil der Beiträge zurück. Die Höhe der Summe kann jederzeit bei der Versicherung erfragt werden. Aber Achtung: Die Auszahlung liegt in jedem Fall niedriger als die Summe der zuvor gezahlten Beiträge. Auch hier sollten Sie daher vorher Alternativen wie eine Beitragsfreistellung prüfen.

Fazit

Risikolebensversicherungen und Sterbegeldversicherungen führen beide im Todesfall zu einer Auszahlung. Sie sollen aber unterschiedliche Risiken abdecken und sind daher auch verschieden strukturiert. Vor dem Abschluss sollten Sie sich daher genau überlegen, welche Kosten durch die neue Versicherung gedeckt werden sollen. Anschließend können Sie sich dann für eine der beiden Varianten – oder auch eine Kombination – entscheiden.

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