Kündigung der Sterbegeldversicherung und die Alternativen
Bei einem Sterbefall kommt auf die Hinterbliebenen einiges zu. Sie müssen Unterlagen anfordern, Einzugsermächtigungen widerrufen und Rechnungen bezahlen. Neben der emotionalen Komponente tragen Ihre Erben daher noch zeitliche und finanzielle Belastungen. Dem finanziellen Part können Sie beispielsweise mit einer Sterbegeldversicherung entgegen wirken. Doch was ist, wenn die Rate nicht mehr tragbar ist, Sie Geld benötigen oder Sie nun ausreichend Guthaben aus alternativen Sparverträgen besitzen? Kann ich die Versicherung dann kündigen? Die Antwort: Ja, das können Sie. Aber es gibt vieles zu bedenken.
Wie ist die Kündigungsfrist?
Eine Kündigung ist grundsätzlich in Textform zu erbringen. Die Kündigungsfrist können Sie der bei Vertragsabschluss ausgehändigten Kundeninformation entnehmen. In der Regel können Sie die Sterbegeldversicherung aber jederzeit zum Schluss einer Versicherungsperiode ganz oder teilweise kündigen. Wann die Versicherungsperiode endet, hängt von Ihrer Beitragszahlung ab.
Haben Sie Ihre Sterbegeldversicherung mit einem Einmalbeitrag bezahlt, ist die Vertragsaufhebung zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Hat Ihr Vertrag zum Beispiel am 01.04. eines Jahres begonnen, können Sie auch wieder nur zum 01.04. eines darauffolgenden Jahres kündigen. Gleiches gilt für Verträge mit einer jährlichen Zahlweise.
Haben Sie ansonsten eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Zahlung vereinbart, ist die Vertragskündigung entsprechend monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich möglich.
Bei der Teilkündigung der Sterbegeldversicherung kann der Versicherungsanbieter auf einen Mindestbetrag bestehen, was die Versicherungssumme anbelangt. Wurde eine Mindestversicherungssumme erreicht, ist eine Beitragsfreistellung möglich, wodurch der Vertrag beitragsfrei weiterläuft. Auch diese Informationen finden Sie in den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Was sind die Folgen einer Kündigung?
Mit einer Kündigung beenden Sie Ihren Vertrag und somit den Versicherungsanspruch.
Kündigen Sie nur, weil Sie derzeit die Beiträge nicht erbringen können oder Geld benötigen, dann sollten Sie die Alternativen zur Kündigung prüfen. Denn, wenn Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt wieder neu für diesen Versicherungsschutz entscheiden, wird das in der Regel mit höheren Beiträgen bepreist. Mit dem Lebensalter steigt die Wahrscheinlichkeit, das der Tod alsbald eintreffen wird und dieses Risiko lassen sich die Versicherungsunternehmen bezahlen.
Das führt dazu, dass es bei dieser Art der Absicherung bei den meisten Versicherern auch ein Höchsteintrittsalter gibt. Eine Kündigung kann somit dazu führen, dass Sie die Sterbegeldversicherung zukünftig gar nicht mehr oder nur zu schlechteren Konditionen wieder abschließen können.
Gibt es immer Geld zurück?
Eine Sterbegeldversicherung kann durch Ratenzahlung oder Einmalzahlung bedient werden. Die Folgen einer Kündigung sind für die jeweiligen Modelle unterschiedlich. Bei der Ratenzahlung handelt es sich um eine Risikoabsicherung, das bedeutet: Ein Teil der Beiträge geht grundsätzlich bei der Kündigung verloren. In der Anfangszeit gibt es häufig gar nichts zurück, da die Versicherungskosten vorrangig bedient werden.
Bei der Absicherung durch eine Einmalleistung handelt es sich eher um eine zweckgebundene Geldanlage. In den ersten Jahren der Vertragslaufzeit erhalten Sie Ihre Einlage abzüglich der angefallenen Abschlusskosten und zuzüglich der vom Versicherungsunternehmen erwirtschafteten Überschüsse zurück. Die Überschüsse stehen Ihnen entsprechend anteilig zu.
Nach fünf Jahren steht hier in der ausgewiesenen Modellrechnung in der Regel ein Plus. Diese Modellberechnung ist jedoch unverbindlich, weshalb Sie vor der Auszahlung eine Anfrage zum Rückkaufswert stellen sollten, um die gültigen Werte in Erfahrung zu bringen. Das hilft hinsichtlich der Entscheidung, sich die Sterbegeldversicherung auszahlen zu lassen.
Die Alternativen zur Kündigung
Streben Sie eine Kündigung an, weil die aktuelle finanzielle Belastung zu hoch ist, können Sie Ihre Sterbegeldversicherung auch beitragsfrei stellen lassen. In diesem Fall setzt der Versicherer die Versicherungsleistung in der Regel auf den Rückkaufswert herab. Wenn dies in der Anfangszeit geschieht, stehen Ihren Erben im Versicherungsfall nach Verrechnung der Abschlusskosten nur der gesetzlich vorgegebene Mindestwert als Rückkaufswert zu. Wenn im Falle der Beitragsfreistellung die Leistung unter eine bestimmte Grenze fällt, kann das auch zur Beendigung des Vertrages durch das Versicherungsunternehmen führen, was einer Kündigung gleichkommt.
Die Aussetzung der Beträge ist grundsätzlich nur für einen bestimmten Zeitraum möglich. Wenn dieser abgelaufen ist, wird die Beitragszahlung im Normalfall wieder aufgenommen. Eine daraus resultierende Beitragslücke kann mit einer Nachzahlung der Beträge wieder geschlossen werden.
Einen finanziellen Engpass, der aus der Arbeitslosigkeit resultiert, wird bei vielen Versicherern gesondert betrachtet. Der Vertrag wird für einen bestimmten Zeitraum gestundet und bei Ablauf der Stundung mit einer Einmalzahlung in Höhe der ausstehenden Raten getilgt.
Dann gibt es noch die Möglichkeit, die Sterbegeldversicherung zu verkaufen. Es gibt Anbieter, die Lebensversicherungen bei denen ein Sparanteil gebildet wird, ankaufen. Oft aber erst ab einem bestehenden Rückkaufswert von über 10.000,- Euro. In diesem Fall erhalten Sie einen höheren Betrag, der sich etwa um die Summe des Rückkaufwertes bewegt, ausgezahlt. Die Versicherung bleibt trotz des Verkaufs aber weiter bestehen. Die Ansprüche mit den Rechten und Pflichten des Vertrages gehen dann auf den Käufer über.
Damit ähnelt der Verkauf der Vergabe eines Policendarlehens. Bei dieser Option wird ein bestimmter Betrag bevorschusst, weshalb Sie auf diesen auch Zinsen zahlen müssen. Beim Versicherungsfall wird dieser Betrag dann vom Versicherer zurückgehalten oder Sie zahlen diesen bereits vorher wieder ein.
Lieber kündigen, verkaufen oder beitragsfrei stellen?
Wie Sie mit Ihrer Sterbegeldversicherung verbleiben möchten, kommt auf den Einzelfall an. Folgende Fragen können bei der Entscheidung weiterhelfen:
- Ist mir die finanzielle Belastung zu hoch? Sprechen Sie hier die Option der Beitragsbefreiung, Stundung oder Leistungsherabsetzung an.
- Benötige ich Geld? Hier bietet sich der Verkauf, die Beleihung oder Kündigung an.
- Möchte ich gegen dieses Risiko versichert bleiben? In diesem Fall sollten Sie den Vertrag lieber nicht kündigen.
- Möchte ich den Vertrag kündigen, weil ich das Geld zwischenzeitlich angespart habe und die Sterbegeldversicherung daher nicht mehr benötige? Auch in diesem Fall kann das Fortführen des Vertrages sinnvoll sein.
Vor der Entscheidung, den Vertrag zu kündigen, sollten Sie demnach zwischen den zur Verfügung stehenden Alternativen abwägen.