Häufige Fragen zur Sterbegeldversicherung
1. Wer erhält die Versicherungssumme nach dem Tod?
Sobald eine versicherte Person verstirbt, zahlt die Sterbeversicherung die Versicherungssumme aus. Die Versicherungsleistung bekommt immer der Bezugsberechtigte. Das ist die Person, die von Ihnen bei der Sterbegeldversicherung als Leistungsempfänger vermerkt wurde. Im Normalfall ist das eine Vertrauensperson aus der Familie, die auch für die Bestattungskosten nach dem Tod aufkommt.
Sie können den Bezugsberechtigten jederzeit auch auf eine beliebig andere Person ändern. Sollte keine Bezugsberechtigung bei der Versicherung hinterlegt sein, erhalten die gesetzlichen Erben die Auszahlungssumme.
2. Was ist ein unwiderrufliches Bezugsrecht?
Im Gegensatz zu dem normalen widerruflichen Bezugsrecht können Sie auch ein unwiderrufliches Bezugsrecht hinterlegen. Bei diesem Modell können Sie eine Änderung der Bezugsberechtigung nur noch mit Zustimmung des Bezugsberechtigten veranlassen.
3. Muss das Sterbegeld für die Beerdigung genutzt werden?
Grundsätzlich ist das Sterbegeld eine willkommene finanzielle Hilfe, wenn es um die Bezahlung der Bestattungskosten geht. Dennoch sind die Hinterbliebenen nicht dazu verpflichtet, das Geld tatsächlich für die Beerdigung zu nutzen. Generell ist die Auszahlung aus Sicht der Sterbegeldversicherung nicht an einen bestimmten Zweck oder ein festgelegtes Ereignis gebunden. In den Versicherungsbedingungen gibt es hierzu keine Einschränkungen, so dass die Hinterbliebenen den Geldbetrag beliebig verwenden dürfen.
4. Ist die Sterbegeldsumme steuerfrei?
Nutzen die Hinterbliebenen die Versicherungssumme aus der Sterbegeldversicherung für Zwecke, die nicht im Zusammenhang mit dem Tod der versicherten Person stehen, ist die Verwendung zweckungebunden und kann zu einer steuerpflichtigen Abgabe führen. Das wäre zum Beispiel bei einer vorzeitigen Kündigung der Fall, wenn der Rückkaufswert ausgezahlt wird.
Möchten die Erbberechtigten die steuerliche Belastung umgehen, kann es sinnvoll sein, das Sterbegeld nur für die Bestattung nach dem Tod verwendet wird. In diesem Fall wäre die Nutzung zweckgebunden und somit kann die komplette Auszahlung einkommensteuerfrei sein. Sofern Freibeträge überschritten werden, kann es aber zu einer Erbschaftssteuerpflicht kommen.
Die Erbschaftsteuer kann möglicherweise auch anders vermieden werden. Zum Beispiel können sich Eheleute gegenseitig versichern, indem einer der Versicherungsnehmer ist und der andere die versicherte Person. Im Todesfall erfolgt dann die Auszahlung an den Versicherungsnehmer. Ein Erbe liegt also nicht vor.
5. Was ist der Unterschied zwischen Sterbegeld- und Risikoversicherung?
Eine Risikolebensversicherung läuft immer nur bis zu einem bestimmten Alter, um den frühzeitigen Tod und somit die Familie finanziell abzusichern. Zum Ablaufalter endet dann der Vertrag. Sofern die versicherte Person innerhalb der Laufzeit nicht gestorben ist, wird auch kein Geld von der Versicherung ausgezahlt.
Aus der Sterbegeldversicherung erhalten die Erben oder die Bezugsberechtigten auf jeden Fall die Versicherungsleistung, sobald die versicherte Person gestorben ist. Dafür ist es egal, welches Lebensalter der Versicherte erreicht. Die Versicherung ist daher sowohl als Risikoabsicherung als auch als Kapitalanlage zu sehen.
Eine genaue Erklärung finden Sie im Ratgeber in dem Artikel „Sterbegeldversicherung oder Risikolebensversicherung“.
6. Muss ich Gesundheitsfragen beantworten?
Ob Sie Gesundheitsfragen beantworten müssen, ist vom Anbieter und Tarif abhängig. Bei vielen Versicherungstarifen ist keine Gesundheitsprüfung nötig. Somit können auch todkranke Menschen eine Sterbegeldversicherung abschließen. Dabei ist es irrelevant, ob Krebs, Diabetes oder andere schwere Krankheiten vorliegen. Jedoch beginnt der komplette Versicherungsschutz erst nach Ablauf einer bestimmten Wartezeit.
7. Kann ich mehrere Sterbegeldversicherungen abschließen?
Ja, es ist möglich mehrere Sterbegeldversicherung abzuschließen. Beachten Sie jedoch, dass mehrere Verträge mit kleinen Versicherungssummen insgesamt teurer sein können als ein Vertrag mit einer hohen Versicherungssumme. Das sollten Sie vor Vertragsabschluss entsprechend prüfen.
8. Ab wann ist die Versicherung beitragsfrei?
Erreicht die versicherte Person ein bestimmtes Alter, wird die Sterbegeldversicherung beitragsfrei gestellt. Die Zahlung der Beiträge ist dann nicht mehr notwendig. Der Versicherungsschutz bleibt jedoch bestehen.
Ab welchem Alter das genau zutrifft, hängt von Ihrem Sterbegeldtarif ab. In der Regel greift die Beitragsfreistellung ab dem 65. oder 85. Lebensjahr. Bei einem sehr hohen Eintrittsalter kann die Beitragszahlung je nach Tarif auch bis zum Ende des 99. Lebensjahr laufen.
9. Gibt es ein Höchsteintrittsalter?
Wie hoch das maximale Eintrittsalter ist, hängt individuell von den Sterbeversicherungen ab. Manche Sterbegeldtarife können Sie bis zum 70. Lebensjahr abschließen. Bei anderen Versicherungen dürfen Interessenten hingegen bis zu 80 Jahre alt sein. Mit unserem Vergleich finden Sie die passende Sterbegeldversicherung für Ihr Alter.
Etwas schwieriger wird es, wenn Sie eine Sterbegeldversicherung für über 80-Jährige suchen. Für diesen Fall ist uns nur eine Versicherung bekannt. Sind Sie über 80 Jahre alt, dann schließen Sie den Antrag bei der Ergo ab.
10. Kann ich den Sterbegeldvertrag wieder kündigen?
Ja, die Absicherung über die Sterbegeldversicherung kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende der laufenden Versicherungsperiode gekündigt werden.
Diesen Schritt sollten Sie jedoch vorab gründlich überlegen, da vor allem in den ersten fünf Jahren erhebliche finanzielle Nachteile durch eine vorzeitige Kündigung verursacht werden können. Erst nach einer längeren Vertragslaufzeit wird nämlich ein Rückkaufswert angespart. Dadurch kann dann der angesparte Geldbetrag ausgezahlt werden. Eine Alternative zu der Kündigung ist oft die Beitragsfreistellung.
11. Zahlt die Versicherung auch bei einem Suizid?
Suizid kann nie eine angemessene Lösung für Probleme sein. Auch weil die Selbsttötung schwere karmische Auswirkungen für die Seele haben soll. Grundsätzlich zahlen die Sterbegeldversicherungen die Versicherungsleistung aus, wenn der Tod durch Selbstmord herbeigeführt wurde.
Für den Leistungsanspruch ist es jedoch notwendig, dass der Versicherungsschutz je nach Anbieter bereits zwei bis drei Jahre durchgängig bestanden hat.
Zusätzlich darf der Freitod nicht aus freiem Willen, sondern muss aus einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit begangen worden sein.
Sollte selbst das nicht zutreffen, so zahlen die meisten Versicherungen dennoch den aktuellen Rückkaufswert an die Bezugsberechtigten aus.
12. Darf ich auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichten?
Ja, es besteht keine Pflicht für versicherte Personen lebenserhaltende Schritte zu unternehmen, wenn Sie zum Beispiel todkrank sind.
13. Ist das Sterbegeld bei Insolvenz pfändbar?
Nach Paragraph 850b Absatz 1 Nr. 4 der Zivilprozessordnung (ZPO) sind Leistungen aus Lebensversicherungen, die nur auf den Todesfall abgeschlossen sind, unpfändbar.
Die Versicherungssumme oder der Rückkaufswert darf jedoch einen Betrag von 3.579,- Euro nicht übersteigen. Übersteigt der aktuelle Wert der Sterbegeldversicherung diese Summe ist der übersteigende Anteil nicht vor einer Pfändung durch den Insolvenzverwalter geschützt.
14. Wie kann ich das Sterbegeld vor Pfändungen schützen?
Um eine Pfändung der Sterbegeldversicherung durch Gläubiger zu verhindern, können Sie ein unwiderrufliches Bezugsrecht festlegen. Damit erhält der Bezugsberechtigte sofort und unwiderruflich einen rechtlichen Anspruch auf die Versicherungsleistung. Bei finanziellen Schwierigkeiten des Versicherungsnehmers können dann Dritte, wie zum Beispiel das Sozialamt, keine Forderungen an die Sterbeversicherung stellen.
Zeitgleich sollten Sie eine vertragliche Regelung mit dem unwiderruflich Bezugsberechtigten treffen, dass von der Todesfallleistung die Bestattungskosten bezahlt werden und den Restbetrag die Erben bekommen.
Ein widerrufliches Bezugsrecht reicht für einen Pfändungsschutz nicht aus, da in diesem Fall der rechtliche Anspruch des Bezugsberechtigten auf das Sterbegeld erst zum Todeszeitpunkt der versicherten Person wirksam wird.
15. Müssen Steuern auf die Beiträge gezahlt werden?
Für manche Versicherungssparten gibt es eine Versicherungssteuer in Höhe von 19 Prozent. Die Sterbegeldversicherung erhebt die Versicherungssteuer jedoch nicht, da es sich um eine Personenversicherung handelt. Die Voraussetzung ist allerdings, dass der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Versicherungsnehmers in Deutschland ist.