Sterbegeldversicherung mit Einmalzahlung
Stellen Sie sich vor, Sie könnten eine einmalige Zahlung tätigen und Ihre Hinterbliebenen müssten kein Geld mehr für Ihre Bestattung ausgeben. Trotzdem können Ihre geliebten Verwandten und Bekannten ein ehrenvolles Begräbnis für Sie organisieren, um ihre Trauer zu bewältigen. Genau das ist nämlich mit einer Sterbegeldversicherung gegen Einmalbeitrag möglich. Bei dieser Form der Sterbevorsorge tätigen Sie jetzt eine Einmalzahlung an die Versicherung. Ihr Todesfall ist dann bis ans Lebensende finanziell abgesichert. Sobald Ihr Tod eintritt, wird das Sterbegeld an die festgelegten Leistungsempfänger ausgezahlt.
Sterbegeld mit Einmalzahlung im Vergleich
Wir haben für Sie drei gute Sterbeversicherungen rausgesucht, bei denen Sie die Sterbevorsorge gegen eine Einmalzahlung abschließen können. Alle drei Versicherungen verzichten auf eine Gesundheitsprüfung. Da Sie keine Gesundheitsfragen beantworten müssen, ist die Versicherungsleistung allerdings über drei Jahre hinweg gestaffelt.
Vergleichen Sie jetzt, wo die Unterschiede liegen! Bitte beachten Sie allerdings, dass sich Tarifbedingungen immer mal wieder ändern können und Sie die aktuellen Staffelungen gegebenenfalls selbstständig beim Anbieter prüfen müssen.
Solidar Sterbegeldversicherung
Bei der Solidar Sterbegeldversicherung ist die Leistung in den ersten drei Jahren folgendermaßen gestaffelt:
- 1. bis 12. Monat: Rückerstattung des gezahlten Einmalbeitrags
- 13. bis 24. Monat: 80 % der Versicherungssumme, mindestens jedoch den gezahlten Einmalbeitrag
- 25. bis 36. Monat: 90 % der Versicherungssumme, mindestens jedoch den gezahlten Einmalbeitrag
Bochumer Versicherungsverein (BVaG)
Der Bochumer Versicherungsverein (BVaG) hat für alle versicherte Personen eine Wartezeit von 6 Monaten. Für Menschen, die bei Versicherungsbeginn über 50 Jahre alt sind, gilt danach folgender Auszahlungsplan:
- 7. bis 12. Monat: Rückerstattung der eingezahlten Beiträge
- 13. bis 24. Monat: 80 % der Versicherungssumme mindestens jedoch den gezahlten Einmalbeitrag
- 25. bis 36. Monat: 90 % der Versicherungssumme, mindestens jedoch den gezahlten Einmalbeitrag
Das Besondere bei der BVaG ist jedoch, dass bei einem Tod infolge eines Unfalls bereits die volle Versicherungssumme ausgezahlt wird.
GE-BE-IN Versicherungen
Tritt der Tod in den ersten drei Versicherungsjahren ein, zahlt die GE-BE-IN den eingezahlten Einmalbeitrag zurück. Danach gilt die vereinbarte Versicherungssumme. Zusätzlich wird Ihr Beitrag ab dem zweiten Versicherungsjahr verzinst und die Erträge mit an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
Ist ein Sterbegeld gegen Einmalzahlung sinnvoll?
Eine Sterbegeldversicherung gegen Einmalzahlung ist durchaus sinnvoll. Zum Beispiel würde eine 50-jährige Person für eine Versicherungssumme in Höhe von 5.000,- Euro im Durchschnitt einen Einmalbeitrag von nur etwa 3.750,- Euro bezahlen. Die Differenz zwischen Einzahlung und Auszahlung wäre also zu Ihren Gunsten bei 1.250,- Euro.
Eine 70-jährige Person würde ungefähr 4.500,- Euro einmalig einzahlen. Der Einzahlungsbetrag ist selbst in diesem Fall immer noch niedriger als die Versicherungssumme. Die Sterbeversicherung ist daher eine sinnvolle Möglichkeit, um die Hinterbliebenen vor den Kosten der eigenen Bestattung zu bewahren.